Natur-Heilpunkt
Energie- und Frequenzheilmethoden
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Energieausgleich
Wo möglich, rechne ich nach Heilpraktikerverordnung ab.
Generell erlaube ich mir, einen Satz von 90 €/Stunde zu berechnen.
Bei privat Versicherten oder Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen abdecken, besteht die Möglichkeit, diese mit einzureichen.
Gebührenordnung
Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker ist die GebüH 85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 2011). Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Klient begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des BGB.